Mozilla Public License, Version 2.0

(Inoffizielle deutsche Übersetzung – ohne Gewähr; maßgeblich ist das
englische Original.)

1. Definitionen

1.1 „Beitragender“ (Contributor) bezeichnet jede natürliche oder
juristische Person, die „Abgedeckte Software“ erstellt, an deren
Erstellung mitwirkt oder deren Inhaberin ist.

1.2 „Version eines Beitragenden“ (Contributor Version) bezeichnet die
Kombination aus (a) den Beiträgen anderer (falls vorhanden), die ein
Beitragender verwendet, und (b) dem jeweiligen Beitrag dieses
Beitragenden.

1.3 „Beitrag“ (Contribution) bezeichnet die „Abgedeckte Software“ eines
bestimmten Beitragenden.

1.4 „Abgedeckte Software“ (Covered Software) bezeichnet (a) die
„Quelltextform“, der der ursprüngliche Beitragende die in Anlage A
enthaltene Lizenznotiz beigefügt hat, (b) die „Ausführbare Form“ dieser
Quelltextform sowie (c) Änderungen („Modifikationen“) dieser
Quelltextform – jeweils einschließlich von Teilen davon.

1.5 „Unvereinbar mit Sekundärlizenzen“ (Incompatible With Secondary
Licenses) bedeutet, dass der ursprüngliche Beitragende der Abgedeckten
Software entsprechend Abschnitt 3.3 eine zusätzliche Notiz beigefügt hat,
wonach die Abgedeckte Software „unvereinbar mit Sekundärlizenzen“ ist
(siehe Anlage B).

1.6 „Ausführbare Form“ (Executable Form) bezeichnet jede Form des Werks,
die nicht Quelltextform ist.

1.7 „Größeres Werk“ (Larger Work) bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte
Software mit anderem Material kombiniert, das nicht Abgedeckte Software
ist, und zwar in separaten Dateien.

1.8 „Lizenz“ (License) bezeichnet dieses Dokument.

1.9 „Modifikationen“ (Modifications) bezeichnet Folgendes:

(a) jede Datei in Quelltextform, die durch Hinzufügen zu, Entfernen aus
oder Ändern des Inhalts der Abgedeckten Software entsteht; oder

(b) jede neue Datei in Quelltextform, die Abgedeckte Software enthält.

1.10 „Patentansprüche eines Beitragenden“ (Patent Claims of a
Contributor) bezeichnet alle Patentansprüche (einschließlich – ohne
Beschränkung – Verfahrens‑, Methoden‑ und Vorrichtungsansprüche) in
Patenten, über die ein solcher Beitragender eine Lizenz erteilen kann und
die – wäre diese Lizenz nicht gewährt – durch Herstellen, Benutzen,
Anbieten zum Verkauf, Verkauf, Import, Übertragen oder „herstellen
lassen“ seiner Beiträge oder seiner Version eines Beitragenden verletzt
würden.

1.11 „Quelltextform“ (Source Code Form) bezeichnet die Form eines Werks,
die zur Vornahme von Modifikationen bevorzugt wird.

1.12 „Du“ (You) bzw. „Dein(e)“ (Your) bezeichnet eine natürliche oder
juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt.

1.13 „Lizenzierte Patente“ (Licensed Patents) bezeichnet solche
Patentansprüche eines Beitragenden, die notwendigerweise durch
seinen/seine Beitrag/Beiträge allein oder in Kombination mit der
Abgedeckten Software, zu der der/die Beitrag/Beiträge eingereicht
wurde(n), verletzt würden.

1.14 „Sekundärlizenz“ (Secondary License) bezeichnet die GNU General
Public License (GPL) v2.0 oder neuer, die GNU Lesser General Public
License (LGPL) v2.1 oder neuer oder die GNU Affero General Public
License (AGPL) v3.0 oder neuer.

2. Lizenzgewährungen und -bedingungen

2.1 Gewährungen. Jeder Beitragende gewährt Dir hiermit eine weltweite,
gebührenfreie, nicht‑exklusive und unwiderrufliche Lizenz:

(a) Urheberrecht: seine Beiträge sowie Modifikationen davon zu
vervielfältigen, Modifikationen anzufertigen, öffentlich aufzuführen,
öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten – in Quelltext‑ oder
Ausführbarer Form, mit oder ohne Modifikationen und für beliebige
Zwecke; und

(b) Patente: unter seinen Patentansprüchen (siehe 1.10) seine Beiträge
oder seine Version eines Beitragenden herzustellen, herstellen zu
lassen, zu benutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu
importieren und anderweitig zu übertragen.

2.2 Wirksamkeitsdatum. Die vorstehenden Gewährungen werden wirksam zu
dem Zeitpunkt, zu dem der Beitragende seine Beiträge erstmals unter
dieser Lizenz zur Verfügung stellt.

2.3 Beschränkungen des Umfangs.

(a) Keine Markenlizenz. Diese Lizenz gewährt keine Rechte an Namen,
Logos oder Marken des Beitragenden oder der Lizenzgeber.

(b) Abgedeckte Software. Die Gewährungen gelten nur für den Umfang der
Abgedeckten Software.

(c) Keine weiteren Rechte. Abgesehen von den ausdrücklich gewährten
Rechten werden keine stillschweigenden oder anderen Rechte eingeräumt.

2.4 Weiterlizenzierung („Subsequent Licenses“). Du darfst eine Kopie der
Abgedeckten Software an Dritte unter den Bedingungen dieser Lizenz
weitergeben. Jede solche Lizenzgewährung durch Dich erfolgt
automatisch unter dieser Lizenz und ohne zusätzliche Bedingungen.

2.5 Verfügbarkeit der Quelltexte. Wenn Du Abgedeckte Software in
Ausführbarer Form verbreitest, musst Du die zugehörige Quelltextform
gemäß Abschnitt 3.2 verfügbar machen.

2.6 Hinweise. Du darfst die in Anlage A genannte Lizenznotiz in der
Abgedeckten Software nicht entfernen oder verändern. Du musst zudem
alle urheber‑ und patentrechtlichen Hinweise beibehalten.

2.7 Zusätzliche Bedingungen.

(a) Separate Vereinbarungen. Du darfst zusätzliche vertragliche
Verpflichtungen annehmen und anbieten, solange sie nicht die in dieser
Lizenz gewährten Rechte einschränken oder die Einhaltung dieser
Lizenzbedingungen verhindern.

(b) Hinweis „Unvereinbar mit Sekundärlizenzen“. Wenn die Abgedeckte
Software mit einer solchen Notiz versehen ist, gelten die Bestimmungen
zu Sekundärlizenzen in 3.3 nicht.

(c) Sekundärlizenzen. Soweit in Abschnitt 3.3 erlaubt, darfst Du den
Empfängern zusätzliche Rechte unter einer Sekundärlizenz einräumen.

3. Pflichten

3.1 Verteilung in Quelltextform. Wenn Du Abgedeckte Software in
Quelltextform weitergibst, musst Du:

(a) eine Kopie dieser Lizenz beifügen;

(b) sicherstellen, dass die in Anlage A enthaltene Lizenznotiz
beibehalten wird;

(c) sämtliche urheber‑, patent‑, haftungs‑ und
Gewährleistungshinweise beibehalten; und

(d) wenn die Abgedeckte Software als „Unvereinbar mit
Sekundärlizenzen“ gekennzeichnet ist, diesen Hinweis in der
Quelltextform beibehalten.

3.2 Verteilung in Ausführbarer Form. Wenn Du Abgedeckte Software in
Ausführbarer Form weitergibst, musst Du außerdem:

(a) Quelltexte bereitstellen: die vollständige, entsprechende
Quelltextform entweder (i) beilegen, (ii) in einem für die Öffentlichkeit
zugänglichen Repositorium bereithalten oder (iii) ein schriftliches
Angebot beifügen, die Quelltextform auf angemessene Weise
bereitzustellen; und

(b) Hinweise zugänglich machen: angemessene urheberrechtliche Hinweise
und einen Hinweis auf diese Lizenz in der Dokumentation, in einem
„Über“‑Dialog oder an einer ähnlichen, gut sichtbaren Stelle aufnehmen.

3.3 Verteilung eines „Größeren Werks“. Du darfst ein Größeres Werk
unter den Bedingungen Deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt:

(a) die Abgedeckte Software verbleibt unter dieser Lizenz;

(b) soweit Du das Recht hast, darfst Du den Empfängern zusätzliche
Rechte an der Abgedeckten Software unter einer Sekundärlizenz
gewähren, sofern die Abgedeckte Software nicht als „Unvereinbar mit
Sekundärlizenzen“ gekennzeichnet ist; und

(c) Du erfüllst weiterhin die Pflichten aus Abschnitt 3.1 und 3.2.

4. Unmöglichkeit der Einhaltung kraft Gesetzes oder Verordnung

Wenn Du aufgrund eines Gesetzes, einer Vorschrift, einer gerichtlichen
Anordnung oder einer vertraglichen Verpflichtung die Bedingungen
dieser Lizenz für Abgedeckte Software nicht einhalten kannst, musst
Du:

(a) das Ausmaß der Nicht‑Einhaltung in einer Datei in der
Quelltextform dokumentieren, die Du der Abgedeckten Software beifügst,
und

(b) die Einhaltung der übrigen Bedingungen bestmöglich
sicherstellen. Diese Dokumentation gilt nicht als Verzicht auf Rechte
gemäß dieser Lizenz.

5. Beendigung

5.1 Automatische Beendigung. Deine Rechte an der Abgedeckten
Software enden automatisch, wenn Du die Bedingungen dieser Lizenz
nicht einhältst.

5.2 Wiedereinsetzung. Wenn Deine Rechte gemäß 5.1 enden, werden sie

(a) automatisch wieder eingesetzt, sofern Du die Verletzung innerhalb
von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung oder nach einer Benachrichtigung
des Beitragenden behebst; oder

(b) nachträglich wieder eingesetzt, wenn der betreffende Beitragende
Dir die Rechte ausdrücklich wieder einräumt.

5.3 Weiterlizenzierte Empfänger. Die Rechte derjenigen, denen Du
Abgedeckte Software gemäß dieser Lizenz weitergegeben hast, bleiben
bestehen, solange deren eigene Einhaltung nicht verletzt ist.

6. Gewährleistungsausschluss

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DIE ABGEDECKTE SOFTWARE „WIE
BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. Dazu gehören u. a. konkludente
Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen
bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten. Das gesamte
Risiko hinsichtlich Qualität und Leistungsfähigkeit liegt bei Dir.
Sollten sich die Abgedeckte Software oder Modifikationen als
mangelhaft erweisen, trägst Du die Kosten aller erforderlichen
Wartung, Reparatur oder Korrektur.

7. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL haften Beitragende, Lizenzgeber oder deren jeweilige
Rechtsnachfolger Dir gegenüber für mittelbare, besondere, zufällige,
exemplarische oder Folgeschäden (einschließlich – ohne Beschränkung –
entgangener Gewinne, Datenverlust, Geschäftsunterbrechung), die aus
der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Abgedeckten Software
entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen wurde. Die Gesamthaftung eines Beitragenden oder
Lizenzgebers übersteigt nicht den Betrag von 0 US‑Dollar, es sei
denn, anwendbares Recht schreibt etwas anderes vor.

8. Rechtsstreitigkeiten

Alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Lizenz unterliegen,
soweit rechtlich zulässig, dem anwendbaren Recht der
Gerichtsbarkeit, in der der jeweilige Beitragende seinen Sitz hat
(oder – sofern der Sitz nicht feststellbar ist – dem Recht der
Gerichtsbarkeit, in der die Streitigkeit eingereicht wird).
Patentklagen oder Urheberrechtsstreitigkeiten unterliegen den jeweils
anwendbaren Spezialvorschriften. Diese Lizenz schränkt keine
gesetzlichen Rechte zur Kosten‑ oder Gebührenerstattung ein, wo
solche Rechte bestehen.

9. Sonstiges

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Parteien hinsichtlich der Abgedeckten Software dar. Wenn ein Teil
dieser Lizenz als unwirksam erachtet wird, bleiben die übrigen Teile
in Kraft. Ein Verzicht auf eine Bestimmung gilt nur, wenn er
schriftlich erfolgt und ausdrücklich erklärt wird. Du darfst diese
Lizenz nicht so auslegen, als würden Dir Rechte abgetreten, die
nicht ausdrücklich gewährt sind.

10. Versionen der Lizenz

Die Mozilla Foundation kann neue Versionen dieser Lizenz
veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterscheidbare
Versionsnummer. Wenn Abgedeckte Software unter einer bestimmten
Version dieser Lizenz veröffentlicht wurde, darfst Du diese Version
oder jede spätere Version verwenden. Die Bedingungen jeder Version
können sich in Details unterscheiden, sind aber so gestaltet, dass
sie gleichartige Rechte gewähren.

Anlagen
Anlage A – Lizenzhinweis für Quelltextform

Dieses Produkt enthält Software, die unter der Mozilla Public
License, Version 2.0 lizenziert ist. Du kannst das englische
Original unter https://www.mozilla.org/MPL/2.0/ einsehen.

Zusätzliche Lizenzhinweise
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Diese Erweiterung verwendet neben der MPL‑lizenzierten Kernsoftware
weitere Programme von Drittanbietern.  Die jeweiligen Lizenzen
gelten zusätzlich zu den obigen Bedingungen:

  • pollinations.ai – MIT‑Lizenz.
  • tgpt – GNU General Public License v3.0.

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